Stiftung kein Allheilmittel
Fehlt ein Nachfolger aus der Familie, wird statt eines Unternehmensverkaufs
auch die Errichtung einer Stiftung in Erwägung gezogen. Sie
wird Unternehmern, die ihr Lebenswerk sichern wollen, von Beratern
und Banken als Lösung für die „Ewigkeit“ immer
häufiger empfohlen. Für sie hat das Modell große
Vorteile: Es sichert ihnen dauerhafte Mandate und lukrative Einkünfte.
Auch das Management des eigenen Unternehmens gehört meist
zu den Befürwortern der Stiftung, sorgt sie doch dafür,
daß die Geschäftsführung langfristig ruhig arbeiten
kann.
Die Stiftung ist jedoch kein Allheilmittel zur Nachfolgeregelung.
Sie ist kein Ausweg, wenn ein Unternehmer es nicht geschafft hat,
qualifizierte Nachfolger für die Führung des Unternehmens
heranzuziehen. Die Stiftung ist auch keine Lösung für
Unternehmen mit Sanierungsbedarf oder ungeklärten Bestandsrisiken.
Ein schlechter Start wäre es, ein Stiftungsmodell gegen den
Willen naher Familienangehöriger durchzusetzen. Ungeregelte
Pflichtteilsrechte können die Stiftung und das Unternehmen
in ihrem Bestand bedrohen.
Vielfach stehen geeignete Manager für die Führung des
Unternehmens und der Stiftung nicht zur Verfügung . Eine Studie
der Fachhochschule für Technik in Berlin bescheinigt Stiftungen „über
alle Management-Bereiche hinweg mehr oder weniger stark ausgeprägte
Defizite beim Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente, besonders
beim strategischen Management.“
Auf jeden Fall ist für die Begründung einer Stiftung
eine angemessene Kapitalausstattung und Ertragskraft notwendig,
um in Zukunft aus eigener Kraft zu existieren und die Ansprüche
der Stiftung auf Ausschüttung zu befriedigen. Wird ein Unternehmen
auf eine Familienstiftung übertragen, entstehen hohe Steuerlasten,
für die ausreichende Mittel zur Verfügung stehen müssen.
Die gemeinnützige Stiftung dämmt zwar vor allem den Geldabfluß durch
Erbschaftssteuern ein. Steuerersparnis ist aber nur die eine Seite
der Medaille. Auf der anderen Seite steht die Liquidität,
die dem Unternehmen unwiderruflich entzogen wird. Das an die Stiftung übertragene
Kapital steht dem Stifter nicht mehr zur Verfügung und kann
somit auch nicht mehr in das Unternehmen eingebracht werden. Nicht
nur das Unternehmen, sondern auch das eingebrachte Stiftungskapital
unterliegt wirtschaftlichen Schwankungen. Oft fallen die Erträge
wegen der vorgeschriebenen risikoarmen Anlagestrategie mager aus.
Auch ein Verlust des Stiftungskapitals ist möglich.
Die Stiftung ist eine Einbahnstraße. Sie ist auf Dauer errichtet.
Kommt die Unternehmerfamilie im Nachhinein mit der Rechtsform der
Stiftung nicht zurecht, so besteht grundsätzlich keine Möglichkeit,
sie wieder aufzulösen.
Alles in allem sollte der Unternehmer bei all diesen Problemen
realistisch bedenken, ob nicht ein Verkauf des Unternehmens unter
Umständen die bessere Lösung ist. |