DR. WOLFGANG WALTER
UNTERNEHMENSMAKLER GMBH

 

Stiftung kein Allheilmittel

Fehlt ein Nachfolger aus der Familie, wird statt eines Unternehmensverkaufs auch die Errichtung einer Stiftung in Erwägung gezogen. Sie wird Unternehmern, die ihr Lebenswerk sichern wollen, von Beratern und Banken als Lösung für die „Ewigkeit“ immer häufiger empfohlen. Für sie hat das Modell große Vorteile: Es sichert ihnen dauerhafte Mandate und lukrative Einkünfte. Auch das Management des eigenen Unternehmens gehört meist zu den Befürwortern der Stiftung, sorgt sie doch dafür, daß die Geschäftsführung langfristig ruhig arbeiten kann.

Die Stiftung ist jedoch kein Allheilmittel zur Nachfolgeregelung. Sie ist kein Ausweg, wenn ein Unternehmer es nicht geschafft hat, qualifizierte Nachfolger für die Führung des Unternehmens heranzuziehen. Die Stiftung ist auch keine Lösung für Unternehmen mit Sanierungsbedarf oder ungeklärten Bestandsrisiken. Ein schlechter Start wäre es, ein Stiftungsmodell gegen den Willen naher Familienangehöriger durchzusetzen. Ungeregelte Pflichtteilsrechte können die Stiftung und das Unternehmen in ihrem Bestand bedrohen.

Vielfach stehen geeignete Manager für die Führung des Unternehmens und der Stiftung nicht zur Verfügung . Eine Studie der Fachhochschule für Technik in Berlin bescheinigt Stiftungen „über alle Management-Bereiche hinweg mehr oder weniger stark ausgeprägte Defizite beim Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente, besonders beim strategischen Management.“

Auf jeden Fall ist für die Begründung einer Stiftung eine angemessene Kapitalausstattung und Ertragskraft notwendig, um in Zukunft aus eigener Kraft zu existieren und die Ansprüche der Stiftung auf Ausschüttung zu befriedigen. Wird ein Unternehmen auf eine Familienstiftung übertragen, entstehen hohe Steuerlasten, für die ausreichende Mittel zur Verfügung stehen müssen. Die gemeinnützige Stiftung dämmt zwar vor allem den Geldabfluß durch Erbschaftssteuern ein. Steuerersparnis ist aber nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht die Liquidität, die dem Unternehmen unwiderruflich entzogen wird. Das an die Stiftung übertragene Kapital steht dem Stifter nicht mehr zur Verfügung und kann somit auch nicht mehr in das Unternehmen eingebracht werden. Nicht nur das Unternehmen, sondern auch das eingebrachte Stiftungskapital unterliegt wirtschaftlichen Schwankungen. Oft fallen die Erträge wegen der vorgeschriebenen risikoarmen Anlagestrategie mager aus. Auch ein Verlust des Stiftungskapitals ist möglich.

Die Stiftung ist eine Einbahnstraße. Sie ist auf Dauer errichtet. Kommt die Unternehmerfamilie im Nachhinein mit der Rechtsform der Stiftung nicht zurecht, so besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, sie wieder aufzulösen.

Alles in allem sollte der Unternehmer bei all diesen Problemen realistisch bedenken, ob nicht ein Verkauf des Unternehmens unter Umständen die bessere Lösung ist.